Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 20.01.2022 - 16 L 1173/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
OBG NRW § 14 OBG NRW § 18 LFoG NRW § 2 VwVfG NRW § 24
Eichenprozessionsspinner Gesundheitsgefahr Waldrand Wohnbebauung - rewis.io
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08
Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung; …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.01.2022 - 16 L 1173/21
vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, juris. - VG Magdeburg, 24.04.2018 - 1 A 94/15
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners - Kostenerstattung für den Eigentümer
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.01.2022 - 16 L 1173/21
Die hiervon abweichende Rechtsprechung, vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 24. April 2018 - 1 A 94/15 -, juris, die den Umstand betont, dass die in Rede stehenden Gefahren von wild lebenden Tieren herrühren, überzeugt die Kammer demgegenüber nicht, zumal in dem dort zur Begründung angeführten (vermeintlichen) Vergleichsfall, über den das Oberverwaltungsgericht NRW mit Beschluss vom 6. September 2004 (13 A 3802/02, juris) befunden hat, von den an einem Brückenbauwerk befindlichen Nistplätzen von Tauben selbst - anders als von Gespinstnestern des Eichenprozessionsspinners - keine Gefahren ausgingen. - VGH Bayern, 11.06.2019 - 10 CS 19.684
Gesundheitsgefahr durch Eichenprozessionsspinner
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.01.2022 - 16 L 1173/21
Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an, vgl. Beschluss vom 11. Juni 2019 - 10 Cs 19.684 - ; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - 3 M 169/21 - und vom 21. Dezember 2021 - 3 M 177/21 -, alle juris, wonach der erforderliche Unmittelbarkeitszusammenhang zu Lasten des Eigentümers eines Grundstücks und der auf diesem befindlichen Bäume mit Blick darauf zu bejahen sein kann, dass - wie auch hier bereits ausgeführt - eine gesundheitliche Gefährdung von Menschen auch von den Gespinstnestern ausgehen kann, die den befallenen Eichen und dem Boden in der Nähe der Bäume lange Zeit anhaften können.
- BVerwG, 16.06.2005 - 3 B 129.04
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei zwischenzeitlicher Aufhebung der …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.01.2022 - 16 L 1173/21
vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2005 - 3 B 129/04-, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2004 - 13 A 3802/02
Haftung der Deutschen Bahn als Zustandsstörerin
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.01.2022 - 16 L 1173/21
Die hiervon abweichende Rechtsprechung, vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 24. April 2018 - 1 A 94/15 -, juris, die den Umstand betont, dass die in Rede stehenden Gefahren von wild lebenden Tieren herrühren, überzeugt die Kammer demgegenüber nicht, zumal in dem dort zur Begründung angeführten (vermeintlichen) Vergleichsfall, über den das Oberverwaltungsgericht NRW mit Beschluss vom 6. September 2004 (13 A 3802/02, juris) befunden hat, von den an einem Brückenbauwerk befindlichen Nistplätzen von Tauben selbst - anders als von Gespinstnestern des Eichenprozessionsspinners - keine Gefahren ausgingen. - OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21
Zustandsverantwortlichkeit für die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.01.2022 - 16 L 1173/21
Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an, vgl. Beschluss vom 11. Juni 2019 - 10 Cs 19.684 - ; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - 3 M 169/21 - und vom 21. Dezember 2021 - 3 M 177/21 -, alle juris, wonach der erforderliche Unmittelbarkeitszusammenhang zu Lasten des Eigentümers eines Grundstücks und der auf diesem befindlichen Bäume mit Blick darauf zu bejahen sein kann, dass - wie auch hier bereits ausgeführt - eine gesundheitliche Gefährdung von Menschen auch von den Gespinstnestern ausgehen kann, die den befallenen Eichen und dem Boden in der Nähe der Bäume lange Zeit anhaften können. - OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2021 - 3 M 177/21
Zustandsverantwortlichkeit für die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.01.2022 - 16 L 1173/21
Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an, vgl. Beschluss vom 11. Juni 2019 - 10 Cs 19.684 - ; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - 3 M 169/21 - und vom 21. Dezember 2021 - 3 M 177/21 -, alle juris, wonach der erforderliche Unmittelbarkeitszusammenhang zu Lasten des Eigentümers eines Grundstücks und der auf diesem befindlichen Bäume mit Blick darauf zu bejahen sein kann, dass - wie auch hier bereits ausgeführt - eine gesundheitliche Gefährdung von Menschen auch von den Gespinstnestern ausgehen kann, die den befallenen Eichen und dem Boden in der Nähe der Bäume lange Zeit anhaften können. - VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 1 K 18.645
Entfernung der Gespinstnester des Eichenprozessionsspinners
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 20.01.2022 - 16 L 1173/21
vgl. Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth, Urteil vom 14. Juli 2020 - B 1 K 18.645 -, juris.